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Thema: Führerschein:

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    bolban
    Gast
    OK, solang' kein Alk im Spiel ist, sollte ein regulärer
    Punkteabbaukurs doch locker machbar sein.

    Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Für Dabei gilt es folgendes zu beachten:
    Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
    Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
    Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
    Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
    Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
    Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
    Außerdem werden die Punkte gelöscht,
    Take it easy.

    cu

    Wolfo, der nie besoffen fährt.
    Geändert von bolban (04.12.06 um 16:49 Uhr) Grund: Rechtschr.

  2. #2
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat:
    Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Für Dabei gilt es folgendes zu beachten:
    Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
    Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
    Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
    Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
    Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
    Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
    Außerdem werden die Punkte gelöscht,


    Genau hier stehtv alles drinne.

    Wäre nur noch der Preis bei 14-17 Punkte Ca 650 € für Aufbauseminar und ca 55o€ Für Gutachten beim Verkehrspsychologen deiner Wahl.

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von ewa
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    Hatte mal im Sommer 2000 einen Punkt wegen fahrens ohne Gurt und etwa vor 2 Jahre 2 Punkte für überhöhte Geschwindigkeit bekommen.
    Sind die jetzt inzwischen raus in Flensburg oder bleiben die weiter drin.

    Hatte mal gehört wenn man sich nichts zu schulden kommen läßt, werde die nach 2 oder 3 Jahren automatisch gelöscht. Ist da was dran?
    Dein Geld ist nicht weg - es hat nur jemand anderes.

  4. #4
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von ewa Beitrag anzeigen
    Hatte mal im Sommer 2000 einen Punkt wegen fahrens ohne Gurt und etwa vor 2 Jahre 2 Punkte für überhöhte Geschwindigkeit bekommen.
    Sind die jetzt inzwischen raus in Flensburg oder bleiben die weiter drin.
    Hatte mal gehört wenn man sich nichts zu schulden kommen läßt, werde die nach 2 oder 3 Jahren automatisch gelöscht. Ist da was dran?
    Yep, vor 15 Jahren war das noch so. Und wenn neue hinzukamen blieben die alten bestehen, auch wenn sie am nächsten Tag weggewesen wären.
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  5. #5
    Seniormitglied Avatar von ewa
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Yep, vor 15 Jahren war das noch so. Und wenn neue hinzukamen blieben die alten bestehen, auch wenn sie am nächsten Tag weggewesen wären.
    Also habe ich jetzt 3 Punkte und könnte die mit einem Aufbauseminar für 550 Euro löschen? Gottes willen.
    Ich hatte gehört wenn man an einer Verkehrsteilnehmerschulung teilnimmt kann man Punkte löschen. Die gab es mal für 10 euro glaube ich.

    Kennt eigentlich jemand die Seite von Flensburg wo man seine Punkte einsehen kann, bzw. den "Kontostand" abfragen kann?
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  6. #6
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von ewa Beitrag anzeigen
    Also habe ich jetzt 3 Punkte und könnte die mit einem Aufbauseminar für 550 Euro löschen? Gottes willen.
    Ich hatte gehört wenn man an einer Verkehrsteilnehmerschulung teilnimmt kann man Punkte löschen. Die gab es mal für 10 euro glaube ich.
    Kennt eigentlich jemand die Seite von Flensburg wo man seine Punkte einsehen kann, bzw. den "Kontostand" abfragen kann?
    Nein Deine Punkte sind weg.
    Der Punkt vom Sommer 2000 ist im Sommer 2002 verfallen, da nix dazu kam.

    Die zei Punkte vor etwa 2 Jahren sind dann auch etwa jetzt verfallen.

    Nur wenn Sie iinerhalb von 2 Jahren Gesellschaft mit neuen machen bleiben sie fünf Jahre drinne.
    Kenne das zu genau. Fahre schon 3,5 Jahre mit 18 Punkten. Das ist schwer sage ich Dir.

  7. #7
    Seniormitglied Avatar von ewa
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    Zitat Zitat von ingimaus Beitrag anzeigen
    Kenne das zu genau. Fahre schon 3,5 Jahre mit 18 Punkten. Das ist schwer sage ich Dir.
    Wie jetzt, denke bei 18 Punkte ist derLappen weg?
    Dein Geld ist nicht weg - es hat nur jemand anderes.

  8. #8
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von ingimaus Beitrag anzeigen
    Fahre schon 3,5 Jahre mit 18 Punkten. Das ist schwer sage ich Dir.
    Also bei 18 Punkten erlaube ich mir ganz ehrlich zu sagen, das deine Talente auf anderen Gebieten liegen.
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