Das stimmt so nicht ganz.
Eine Sperrfrist gibt es nur bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung, die auf Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.
Kündigung wegen Unfähigkeit oder Schlechtleistung führt nicht zu einer Sperrfrist.
Ich durfte mich schon von enigen Pfeifen trennen. Die haben allesamt keine Sperrfrist bekommen.