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Thema: Postdienstleister dürfen "verdächtige" Pakete öffnen

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    Postdienstleister dürfen "verdächtige" Pakete öffnen

    Postdienstleister müssen unzustellbare Pakete bei der Polizei abliefern – wenn sie darin Drogen oder Waffen finden

    Aus dem Darknet bestellte illegale Waren werden oft über herkömmliche Postdienstleister verschickt.

    In der Corona-Pandemie boomt der Onlinehandel. Dabei werden nicht nur Yoga-Matten, Puzzle und Bücher gekauft,
    auch illegale Drogen können im Internet bestellt werden. Das passiert oft auf Webseiten im Darknet, verschickt wird
    die Ware dann über herkömmliche Versanddienste wie Hermes, DHL und Co. – und direkt bis an die Wohnungstür geliefert.

    In den vergangenen Jahren fanden Mitarbeiter von Postdienstleistern Drogen vermehrt in beschädigten oder unzustellbaren
    Paketen. Daher verabschiedete der Bundestag am Freitag 12.02.21 eine Gesetzesänderung, die Mitarbeiter dazu verpflichtet,
    solche Pakete mit illegalem Inhalt der Polizei zu übergeben. Das Gesetz greift nicht nur, wenn Drogen gefunden werden, sondern
    etwa auch bei Sprengstoff oder Waffen.

    „Wenn wir nur ein Paket abfangen, hat sich der Aufwand schon gelohnt“

    Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte die Gesetzesänderung: „Drogenhandel über das
    Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor Herausforderungen.“ Sie sagte,
    die Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Ludwig betonte:
    „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat
    sich der Aufwand schon gelohnt!“

    Quelle:
    https://www.businessinsider.de/polit...ren-paketen-a/
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