"Nach der gesetzlichen Begriffsdefinition sind Telekommunikationsdienste „gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen“."
Ich kann ja verstehen, dass Geheimdienste Zugang zu geheimen Informationen bekommen müssen. Aber dann sollte man auch allgemeinverständlich formulieren was geht und was nicht und nicht eine solche juristische Wortverdreherei betreiben.
CU rqs