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Thema: Unglaublich - BGH hebt Mordurteil gegen Ku'damm-Raser zum Teil auf

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    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Unglaublich - BGH hebt Mordurteil gegen Ku'damm-Raser zum Teil auf

    BGH hebt Mordurteil gegen Ku'damm-Raser zum Teil auf


    Die Männer hatten sich im Frühjahr 2016 nachts auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.
    Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.
    Auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten fragte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Verhandlung kritisch nach. Mord setzt Vorsatz voraus. Einem Täter muss es demnach zumindest gleichgültig sein, dass er den Tod eines Anderen in Kauf nimmt. In diesem Fall ist es aber fraglich, ob dem damals knapp 27 Jahre alten Raser wirklich klar war, wie sich ein möglicher Unfall auswirken würde.
    ©dpa

    Ganzer Bericht auf t-online.de



    Wieviel Intelligens muß man eigendlich besitzen und nicht zu begreifen das es Sinn macht an einer roten Ampel zu halten, und dann noch mit 170 Km/h über den Kudamm zu ballern.
    Da hätte ein Abruch des Kurzpimmelbeweises auch nichts mehr gebracht.
    Für mich ist daher die Verurteilung nach §§ 212, 211 StGB in Ordnung.

    Zumal dieser Hamdi H... zu blöd war die 2 jährige Probezeit zu bestehen.
    Sie wurde nach einem von ihm verursachten schweren Verkehrsunfall um zwei Jahre verlängert und er musste in einer Fahrschule eine Nachschulung absolvieren. Wegen weiterer Vorkommnisse wurde ihm die Fahrerlaubnis nach vorläufiger Entziehung am 26. November 2013 endgültig entzogen und erst am 3. Februar 2014 erneut erteilt. Die Probezeit lief am 4. April 2014 ab.
    Der Angeklagte hat eine Vorliebe für schnelle Autos und fährt gerne sehr schnell, wobei er nachts durchaus auch rote Ampeln missachtet. In seinem Bekanntenkreis hat er den Spitznamen „Transporter“, womit auf den Titelhelden der gleichnamigen amerikanischen Actionfilmreihe mit dem Schauspieler Jason Statham angespielt wird. In diesen Filmen fährt der Titelheld, der „Transporter“, unter Außerachtlassung aller Verkehrsregeln wilde Verfolgungsfahrten in schnellen Pkws, bei denen meistens die Verfolger verunfallen und ein großes Trümmerfeld hinterlassen wird.

    Der mit Mitangeklagte Marvin N... um den es hier geht ist auch keinen deutsch besser.

    Ich kann nur hoffen das diese beide Spinner für "immer" dem Straßenverkehr entzogen werden !!!

    Nehmt Euch mal die Zeit und lest den Link komplett durch

    ©verkehrslexikon.de
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  2. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Duke für den nützlichen Beitrag:

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