Ein Kölner Gericht hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebots
dazu verdonnert, 2000 Euro zu zahlen.
Die vor drei Jahren in Kraft getretene Reform der WLAN-Störerhaftung wird von der Judikative zunehmend nicht im Sinne
des Gesetzgebers interpretiert. Aktuelles Beispiel: Das Amtsgericht Köln hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunk-Anbieters
auf Antrag von Warner Bros. Entertainment des "illegalen Filesharings" für schuldig befunden. Die betagte Dame, die keinen
eigenen Computer besitzt und den auf ihren Namen laufenden Internetzugang selbst gar nicht verwendet, soll dem Filmstudio
daher Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Quelle:
https://www.heise.de/news/Freifunk-S...n-4782816.html