Sky geht gegen Urteil zu Paketänderungen vor

Sky Deutschland geht mit juristischen Mitteln gegen das Urteil des Landgerichts München vor, wonach sich der *******-Veranstalter in seinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht das Recht einräumen lassen darf, seine Programmpakete und Programminhalte beliebig zu ändern oder einzuschränken.

„Wir haben das Urteil geprüft und bereits im Februar Berufung eingelegt“, sagte eine Sky-Sprecherin gegenüber InfoDigital. „Wir sind überzeugt, dass nicht nur unsere AGB-Klausel 1.1.4 - deren Rechtmäßigkeit in erster Instanz bereits bestätigt wurde -, sondern ebenso die Klauseln 1.1.2 sowie 1.1.3 rechtens sind.“

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns darüber hinaus zu dem laufenden Verfahren derzeit nicht weiter äußern können“, ergänzte die Sprecherin.

Der Verbraucher******** Bundesverband (vzbv) hatte gegen drei aus seiner Sicht unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Sky geklagt. In seiner Entscheidung schloss sich das Gericht in zwei der drei Fälle der Auffassung der Verbraucherschützer an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Quelle:Infodigital