Letzte Themen:

Sony Vaio Notebook » Autor (Quelle): efe72 » Letzter Beitrag: sammy909 Ersatz für Dreambox HD 8000 » Autor (Quelle): haie » Letzter Beitrag: zeus-crew Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF Win7, Rechner startet von heut auf morgen nicht mehr .... » Autor (Quelle): wegomyway » Letzter Beitrag: rqs
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Deutsche WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Stammuser
    Registriert seit
    Mar 2002
    Beiträge
    359
    Danke
    105
    Erhielt 292 Danke für 144 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0

    Deutsche WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung

    Medien berichten:

    Wer auch immer hierzulande den Messenger WhatsApp verwendet, handelt nach Einschätzung
    eines Gerichtes im Grunde gesetzeswidrig und muss damit rechnen, von seinen Kontakten
    zumindest kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Das geht aus einem Beschluss des
    "Amtsgericht Bad Hersfeld hervor. Beschl. v. 15.05.2017, Az.: F 120/17 EASO"

    Worum geht es hier?

    WhatsApp übernimmt nach der Installation sämtliche gespeicherten Telefonnummern und Kontakte
    um diese der WhatsApp zur Verfügung zu stellen. So kommt WhatsApp an Daten von Freunden etc
    die selbst WhatsApp nicht verwenden. Das, so meint das Gericht, ist ein Verstoß gegen das Grundrecht
    auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht.

    Soll heissen, WhatsApp-Nutzer brauchen eine schriftliche Bestätigung aller in ihrem Handy, PC etc gespeicherten Nutzer
    dass diese einer Übermittlung ihrer Daten an WhatsApp zustimmen.
    Bei nicht erteilter Genehmigung besteht die Möglichkeit denjenigen der den Kontakt ohne Genehmigung freigibt,
    mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu beglücken.

    Bei Minderjährigen haften die Eltern.

    Quellen:

    http://winfuture.de/news,98272.html

    http://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7876045

    Auszug aus dem Urteilstext.

    Das Urteil handelt ausdrücklich von Whatsapp, andere Dienste werden da nicht erwähnt.
    Auszug aus Leitsatz 5 und 6:
    ...
    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
    ...
    Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     
    Geändert von Wuppi (26.06.17 um 14:54 Uhr)

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Wuppi für den nützlichen Beitrag:


Ähnliche Themen

  1. Whatsapp schmeißt Nutzer von Drittanbieter-Apps raus
    Von Dr.Dream im Forum Android Forum (APK)
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 22.10.15, 18:15
  2. Wie die Deutsche Bahn mit einer Fahrrad-Touristin umging
    Von Burgerdri im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 25.07.08, 13:07
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.07.07, 08:50
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.01.07, 14:32

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •