Medien berichten:
Wer auch immer hierzulande den Messenger WhatsApp verwendet, handelt nach Einschätzung
eines Gerichtes im Grunde gesetzeswidrig und muss damit rechnen, von seinen Kontakten
zumindest kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Das geht aus einem Beschluss des
"Amtsgericht Bad Hersfeld hervor. Beschl. v. 15.05.2017, Az.: F 120/17 EASO"
Worum geht es hier?
WhatsApp übernimmt nach der Installation sämtliche gespeicherten Telefonnummern und Kontakte
um diese der WhatsApp zur Verfügung zu stellen. So kommt WhatsApp an Daten von Freunden etc
die selbst WhatsApp nicht verwenden. Das, so meint das Gericht, ist ein Verstoß gegen das Grundrecht
auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht.
Soll heissen, WhatsApp-Nutzer brauchen eine schriftliche Bestätigung aller in ihrem Handy, PC etc gespeicherten Nutzer
dass diese einer Übermittlung ihrer Daten an WhatsApp zustimmen.
Bei nicht erteilter Genehmigung besteht die Möglichkeit denjenigen der den Kontakt ohne Genehmigung freigibt,
mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu beglücken.
Bei Minderjährigen haften die Eltern.
Quellen:
http://winfuture.de/news,98272.html
http://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7876045
Auszug aus dem Urteilstext.
Das Urteil handelt ausdrücklich von Whatsapp, andere Dienste werden da nicht erwähnt.
Auszug aus Leitsatz 5 und 6:
...
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
...
Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.