Die Alarmglocken läuten doch schon immer vorher,wenn der Vordermann die Warnblinker anmacht weis mann das da was nicht stimmt,ab da hat man die Rettungsgasse schon zu machen.! Alles andere ist meiner Meinung ein Strafstand von Vorsatz.
Die Alarmglocken läuten doch schon immer vorher,wenn der Vordermann die Warnblinker anmacht weis mann das da was nicht stimmt,ab da hat man die Rettungsgasse schon zu machen.! Alles andere ist meiner Meinung ein Strafstand von Vorsatz.
Duke (02.04.17)