Bei Stau pauschal eine Rettungsgasse bilden
Doch die StVO geht noch weiter: Nicht nur beim Herannahen eines Rettungsfahrzeuges, sondern allgemein bei Stau muss eine Rettungsgasse auf der Autobahn und außerorts gebildet werden:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. (§ 11 Absatz 2 StVO)
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/
Aber mal ganz ehrleich eine Rettungsgasse bilden damit Mottorradfahrer durch schlüpfen können ?
Nein, das geht doch auf keinen Fall !!!
Das Kräder auch eine gewisse länge von ca. 2,50 m haben und wenn die hintereinander stehen das in zweier Reihen nicht erlaubt, somit die Staulänge erhöht wird begreifen die Dosenspackos überhaupt nicht.
Hauptsache es fährt keiner vor mir wieder rein.
Sehe ich jeden Tag den Krampf an der Ampel wenn sie versuchen sich wieder einzuordnen.
Ich würde die ALLE wie Schlaganfallpatienten behandeln und zur Nachprüfung schicken ob sie überhaupt noch verkehrstauglich sind.