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Thema: EuGH - Sky-Telefonnummern müssen jetzt teilweise geändert werden

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    EuGH - Sky-Telefonnummern müssen jetzt teilweise geändert werden

    Der EuGH hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kunden-Servicenummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs, so Christian Solmecke. Und weiter: „Der zur Diskussion gestandene Begriff „Grundtarif“ entspricht im gewöhnlichen Sprachgebrauch den Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Der Zweck der Richtlinie war und ist es, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleiten. Daher ist es folgerichtig, dass der EuGH den Begriff Verbraucherfreundlich ausgelegt hat. Denn sollte es einem Unternehmer erlaubt sein, höhere Kosten zu berechnen, als für einen gewöhnlichen Anruf, so würden Verbraucher davon abgehalten, die Service-Rufnummern zu nutzen. Die Rufnummern sind jedoch für Verbraucher elementar, um Informationen zu ihrem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte, vor allem in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf, geltend zu machen.“




    Kompletter Artikel und Quelle: https://www.wbs-law.de/wettbewerbsre...raucher-71793/
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