Wie schon hubendick meinte hast du wenn du nun einen Titel ( Vollstreckungsbescheid ) nun hast du 30 Jahre lang versuchen kannst das Geld wieder zu bekommen.
Was gemacht werden sollte um den Titel " aufrecht zu halten " ist ab und zu zu schauen ob nicht doch vielleicht nun was zu holen ist.
Die Rechtsprechung sieht da ein Zeitrahmen von 8 bis 9 Jahren vor :
LG Trier, Urteil vom 29.05.1992, AZ 2 O 174/91
AG Worms, Urteil vom 30.5.2000, Az. 3 C 9/00
also wenn möglich vorher mal über einen netten Herren bei der Schuldnerin anklopfen lassen ob doch nicht auf wundersamer weise doch
auf einmal was da wäre.
Oder dein Titel an ein Inkassobüro usw. verkaufen, man wird zwar nicht alles bekommen :D .
Wie immer " ist keine Rechtsberatung , weil Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen ", das geschriebene ist nur meine eigene Meinung.