Eine Anzeige solltest du in jedem Fall erstatten, insbesondere wenn du die Realdaten der Person nicht kennst. Ansonsten kannst du auch nur einen (kostenpflichtigen) Mahnbescheid bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dabei sind bestimmte Abläufe einzuhalten (siehe hier). Das ist nach meinem Dafürhalten wirkungsvoller. Gerichtsverfahren der Größenordnung laufen bei uns leider oft ins Leere, Mahnbescheide gehen bis zur Pfändung - das zieht immer.
CU rqs