Hallo meine Lieben,

ich möchte mich gern mal bei den einschlägig vorbelasteten Mitstreitern unter uns erkundigen wie meine Vorgehensweise auszusehen hat, wenn ich im Rahmen eines Verschlimmerungsantrages beim Versorgungsamt das Merkzeichen "aG" durchgesetzt sehen möchte. Es geht mir um den Parkausweis für die Windschutzscheibe, damit ich auf einem Behindertenparkplatz stehen darf. Derzeit verfüge ich aufgrund meiner Gefässkrankheit, amputierter Zehen, durch Übergewicht und mangelnder Stressresistenz begründetem Bluthochdrucks sowie anderer Nervenleiden und einer psychischen Einschränkung lediglich über einen Behinderungsgrad in Höhe von 40%. Dieser wurde gemäss Aktenlage, nicht jedoch aktueller Erkrankungen bewilligt.

Was muss mein Hausarzt in seinem Gutachten bzw. Attest schreiben ausser der hohen Anzahl an Medikamenten, vielfältiger Diagnosen und der Tatsache, dass ich mich schmerzfrei maximal in einem Radius von 100 Metern bewegen kann? Fakt ist, ausser den amputierten Zehen 2 und 3 am linken Fuss liegt eine Steifheit des kompletten Vorfusses vor und die Grosszehe sowie die kleinen sind von nicht verheilten, schmerzhaften Nekrosen (also abgestorbenem Gewebe) überzogen, welche eine spätere Teilamputation der betroffenen Regionen nicht ausschliessen. Eine um ca. 50% verringerte Durchblutung des linken Beines (trotz 4 Stents) führt zu Schmerzen im Unterschenkel und Fuss und veranlasst mich nach maximal 100 Metern Fussweg eine längere Pause einzulegen.

Bin mal gespannt auf Eure Hinweise.