Zitat Zitat von tassilo3001 Beitrag anzeigen
da du ja jetzt erst in den Vdk rein bist und die ne Wartezeit haben, bei Streitfällen, können die deinen Eintritt auch zurückdatieren, dann übernehmen sie gleich, so haben sie es bei mir gemacht
Danke für den Tipp. Das mit der Rückdatierung habe ich angesprochen, worauf mir erklärt wirde die Pauschalen im ersten Jahr für einen Widerspruch oder eine Klageerhebung wären so gravierend nicht, dass es sich nicht viel nehmen würde. Sollte sich diesbezüglich doch irgendwo eine Diskrepanz ergeben, so lässt sich da bestimmt noch was regeln.