Das heisst auch,
Sonderkündigungsrecht.
CChaos
Das heisst auch,
Sonderkündigungsrecht.
CChaos
Hallo
Da keiner der Preisanstiege mehr als fünf Prozent beträgt, wird den Kunden jedoch kein Sonderkündigungsrecht
eingeräumt. Von den Erhöhung ausgenommen sein sollen die erst im November eingeführten neuen Basispakete Starter
und Entertainment.
Zu den angesprochen Kosten, die als Grund für die Erhöhung angeführt werden, gehören laut Sky "unter anderem die
Kosten für Filmrechte wie auch die Übertragungsrechte der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der
Bundesliga sowie Kosten für Transponder oder die Einspeisung unserer Programme bei Kabelnetzbetreibern".
Ein Zusammenhang mit dem kürzlich gestarteten Bieterverfahren um die Bundesliga-TV-Rechte ab 2017 scheint
angesichts der Ausführungen daher nicht abwegig zu sein.
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/Sky-h....139811.0.html
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greggy
Beingodik (18.06.16)