Ich habe 2 Jahre für 50% gekämpft. Von 20 auf 30 dann auf 40 und schließlich auf 50 GDB. Und somit den ersehnten Ausweis. Auch wird der Grad der Behinderung nicht einfach addiert sondern in Bezug auf das Krankheitsbild bezogen. Das heißt wenn die Summe der einzelnen Behinderungen 70 ergibt kann durchaus erst ein Grad von 40 gewährt werden kann. Widerspruch einlegen, Widerspruch begründen. Bei mir kam es nie vor das Sozialgericht.
Bei einem Verschlechterungsantrag wird der dazugerechnete GDB nur berücksichtigt wenn sich dadurch das gesamte Krankheitsbild verschlechtert.
Die vom Versorgungsamt angeforderten Arztberichte müssen aussagekräftig und vor allem begründet sein, und sich auf das ganze Ausmaß beziehen.
Also ist der behandelnde Arzt die wichtigste Person bei diesem Vorgehen.
Wie schon gesagt ohne Rechtsanwalt kommt man dort nicht weit. Aber die Sache ist lösbar, man muss nur hartnäckig genug sein und den Anwalt mit
Infos füttern, die dann in Rechtsdeutsch umgesetzt werden. Also dranbleiben und kämpfen ich spreche da aus Erfahrung.
Gruß Haie