Das ist wieder so was in der Art " Bis jemand dagegen vor geht sind wir im recht und basta "

Für was sonst werden Beziehungen auch als Eheähnlicher Lebensgemeinschaft ( § 19 SGB XII / § 20 SGB XII) angesehen.

Aber auch da gilt wenn es nicht dein Eigentum oder nicht du als Hauptmieter eingetragen ist könnte es schwieriger werden sich von der GEZ zu befreien.

ach vergessen das war keine Rechtshilfe, denn Rechtshilfe dürfen nur Anwälte machen keine Privatpersonen, das alles war nur meine eigene Meinung .

Grüße