Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
Das heißt für mich so viel, das ich die Gebühr auf mich anmelde, meine bessere Hälfte meldet sich ab, ich lasse die Gebühr auch von meinem Konto abbuchen, und sobald ich der Zahler bin, schicke ich ihnen die Befreiung. Oder sehe ich das so falsch??