ich habe eben aber nochmal das Kleingedruckte gelesen, rechtens ist es nicht, da die Befreiung nur für uns beide gilt, wenn wir verpartnert oder verheiratet sind, also nicht ohne Standesamt. Sobald im Haushalt jemand wohnt der keinen Anspuch auf Reduzierung oder Befreiung hat, muß dieser zahlen. Das ist auf einem extra Beiblatt geschrieben.