Letzte Themen:

Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: sammy909 Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: zeus-crew Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Humie Keywelt Board Geschichte ? » Autor (Quelle): ernie-c » Letzter Beitrag: sammy909 Sky-Übernahme durch RTL Ein Angebot für jeden Geldbeutel » Autor (Quelle): OSG » Letzter Beitrag: Duke Fehler: Spinnes Mail Dienst » Autor (Quelle): asu » Letzter Beitrag: Spinne Ein neuer Clan macht sich in deutschland breit » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Rutscht gut rein... » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Dr.Dream frohe Weihnachten » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Duke
Ergebnis 1 bis 15 von 23

Thema: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #14
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
    Registriert seit
    Sep 2003
    Ort
    @home
    Alter
    59
    Beiträge
    5.849
    Danke
    354
    Erhielt 301 Danke für 152 Beiträge
    FAQ Downloads
    4
    Uploads
    0

    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Das gilt für Bürgerinnen und Bürger

    Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

    Hier der Link für weitergehende Informationen und einer PDF, wo das detailgetreu beschrieben ist: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html




    - - - Aktualisiert - - -

     Warum werde ich angemeldet, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen?

    Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags ist jede Wohnung von deren Inhaber anzumelden, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk*beitrags*pflicht vorliegen oder nicht.
    Erfüllen Sie die Voraus*setzungen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, z. B. weil Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, können Sie schriftlich eine Befreiung von der Rundfunk*beitragspflicht beantragen.
    Übersenden Sie dazu den unterschriebenen Antrag sowie die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  2. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu six6 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16), lars.berlin (10.03.16)

Ähnliche Themen

  1. S*K*Y wegen TV-Digital teurer?
    Von TanteBob im Forum SKY Forum (News)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 10.11.10, 17:28
  2. Frage wegen Ts-Datei
    Von golfr32 im Forum Dreambox 800 HD
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.08.10, 01:17
  3. (V) Dream 500 HD, wegen fehlkauf
    Von Wolli01 im Forum An - und Verkauf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.03.10, 21:25
  4. Karte zerschossen wegen CS
    Von gagamicha im Forum Cardsharing
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 14.03.08, 13:46

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •