Das gilt für Bürgerinnen und Bürger
Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Hier der Link für weitergehende Informationen und einer PDF, wo das detailgetreu beschrieben ist: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
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Warum werde ich angemeldet, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen?
Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags ist jede Wohnung von deren Inhaber anzumelden, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk*beitrags*pflicht vorliegen oder nicht.
Erfüllen Sie die Voraus*setzungen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, z. B. weil Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, können Sie schriftlich eine Befreiung von der Rundfunk*beitragspflicht beantragen.
Übersenden Sie dazu den unterschriebenen Antrag sowie die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.