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Thema: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

  1. #1
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    Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Hallo Gemeinde folgende Situation,
    ich lebe in einer Partnerschaft , bin im Berufsunfähigkeits - Rentenverfahren, war schon von GEZ befreit, nun ist meine Sehbehinderung anerkannt , ich habe einen Schwerbehindertenausweis, auf dem dies ausdrücklich vermerkt ist, die GEZ werden seit Jahren von meiner besseren Hälfte getragen, da ich bis zum Entscheid der Rente Bezüge über das Amt beziehe, habe ich schon letzes Jahr der Gez mitgeteilt, das eine Peson im Haushalt von Gez befreit ist, und dachte wenn einer befreit ist, brauchen wir nicht zu zahlen.
    Nun habe ich die Befreiung auch auf meinem Schwerbehindertenausweis, wie sieht es nun mit Befreiung aus, soll ich versuchen den Rundfunkvertrag auf mich umzumelden, und dann befreien lassen, oder sagt die GEZ , da ist ja einer bei dem was zu holen ist, also nein.
    Gleiche Frage habe ich im Kfz Bereich, ich habe kein PKW , meine bessere Hälfte 2, muß mich von a nach b fahren, da ich nicht mehr fahrtüchtig bin, ab 50% Schwerbehinderung halbiert sich die KFZ Steuer um 50% , muß ich das Auto auf mich ummelden, oder wird das so anerkannt, da ein Auto quasi also mein Taxi gilt??
    Danke für eure Mithilfe

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu tassilo3001 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16)

  3. #2
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Hallo,

    wenn deine Partnerin arbeitet und ihr beiden in einem gemeinsamen Haushalt lebt, muss deine Partnerin den Rundfunkbeitrag zahlen.
    Früher war die GEZ Personengebunden, der Rundfunkbeitrag gilt aber jetzt pro Wohnung.
    Deswegen wird die Umeldung bei dir nichts bringen, es sei denn du lebst alleine.

    So weit ich es weiss.

    MfG
    CChaos

  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu CChaos für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16)

  5. #3
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Wie verhält sich es denn wenn er alleine Umzieht in eine neue Wohnung und da bekommt er eine Befreiung für den/sein Haushalt und später zieht die Partnerin mit dazu ? was dann ?
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  6. Folgender Benutzer sagt Danke zu Tester für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16)

  7. #4
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Die GEZ-Gebühr ist nun haushaltsbezogen. Da sie verpflichtet ist, ihren Wohnsitz umzumelden, sollte sich die Frage erübrigen
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
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  8. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu six6 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16), greggy (26.02.16)

  9. #5
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    ich habe mal bei der GEZ nachgefragt, wenn wir heiraten erkennen sie meine Befreiung an, da die momentane Gebühr aber auf den Partner läuft und die Befreiung auf mich. kann man wohl nichts machen. Wobei wenn es auf mich gelaufen wäre, hätten sie die Befreiung anerkannt, verstehen muß ich das nicht.

  10. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tassilo3001 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16), Tester (27.02.16)

  11. #6
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Hä ???

    Wie schon gepostet: Haushaltsbezogen. Man braucht für die Wohnung nur einmal bezahlen. Eine Befreiung greift nicht, da noch einer weitere volljährige Person mit in der Wohnung wohnt.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
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  12. Folgender Benutzer sagt Danke zu six6 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16)

  13. #7
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Also ich interpretiere das einmal so:

    Wenn der Mieter der Wohnung ausdrücklich schwarz auf weiss der Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist, dann ist er als Haushaltsvorstand auch GEZ pflichtig. Wenn er befreit ist, warum sollte dann die Partnerin zahlen müssen? Wäre irgendwie nicht logisch.

    Kannste beim einen nicht landen, dann zockste eben den anderen ab...? ;)

    TIPP:

    Deine Lebensgefährtin kündigt und Du meldest Dich als GEZ pflichtig, jedoch befreit ;) Wäre einen Versuch wert.
    Geändert von Beingodik (26.02.16 um 23:57 Uhr)

  14. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Beingodik für den nützlichen Beitrag:

    crx (27.02.16), lars.berlin (10.03.16), Tester (27.02.16)

  15. #8
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Genau, Danke das meinte ich....
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    Beingodik (27.02.16), crx (27.02.16)

  17. #9
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Ja aber ... solange eine Person in diesem Haushalt lebt, die die Zeche zahlen kann ist schluß mit lustig ...
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  18. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu crx für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16), lars.berlin (13.05.16)

  19. #10
    ?????s???u?n?? ? Avatar von Beingodik
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Wäre ich mir nicht so sicher crx, wenn ich als Haushaltsvorstand Mieter bin und den Vertrag allein unterzeichnet habe, dann bin ich auf die Wohneinheit bezogen als Schwerbehinderter und Befreiter auch der Ansprechpartner. Seit wann zahlen virtuell Obdachlose GEZ? LOL
    Ruhe in Frieden Ypsi, irgendwann kommen wir über die Regenbogenbrücke und sind wieder mit Dir und Fibsi vereint



  20. Folgender Benutzer sagt Danke zu Beingodik für den nützlichen Beitrag:

    lars.berlin (10.03.16)

  21. #11
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Zitat Zitat von Beingodik Beitrag anzeigen
    Also ich interpretiere das einmal so:

    Wenn der Mieter der Wohnung ausdrücklich schwarz auf weiss der Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist, dann ist er als Haushaltsvorstand auch GEZ pflichtig. Wenn er befreit ist, warum sollte dann die Partnerin zahlen müssen? Wäre irgendwie nicht logisch.

    Kannste beim einen nicht landen, dann zockste eben den anderen ab...? ;)

    TIPP:

    Deine Lebensgefährtin kündigt und Du meldest Dich als GEZ pflichtig, jedoch befreit ;) Wäre einen Versuch wert.
    Kundigen kann man nur wenn man auszieht, da es aber Eigentum ist geht das nicht, mit welcher Begründung , außer Auszug sollte man Kündigen??

  22. Folgender Benutzer sagt Danke zu tassilo3001 für den nützlichen Beitrag:

    Beingodik (27.02.16)

  23. #12
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Naja ist nicht mehr so einfach wie vorher. Aber die Aussage nur bei Heirat würde die Befreiung gelten halte ich doch für sehr diskriminierend...
    Ruhe in Frieden Ypsi, irgendwann kommen wir über die Regenbogenbrücke und sind wieder mit Dir und Fibsi vereint



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    lars.berlin (10.03.16)

  25. #13
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Das gilt für Bürgerinnen und Bürger

    Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

    Hier der Link für weitergehende Informationen und einer PDF, wo das detailgetreu beschrieben ist: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html




    - - - Aktualisiert - - -

     Warum werde ich angemeldet, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen?

    Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags ist jede Wohnung von deren Inhaber anzumelden, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk*beitrags*pflicht vorliegen oder nicht.
    Erfüllen Sie die Voraus*setzungen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, z. B. weil Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, können Sie schriftlich eine Befreiung von der Rundfunk*beitragspflicht beantragen.
    Übersenden Sie dazu den unterschriebenen Antrag sowie die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
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  27. #14
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
    Das heißt für mich so viel, das ich die Gebühr auf mich anmelde, meine bessere Hälfte meldet sich ab, ich lasse die Gebühr auch von meinem Konto abbuchen, und sobald ich der Zahler bin, schicke ich ihnen die Befreiung. Oder sehe ich das so falsch??

  28. #15
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    AW: Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???

    Zitat Zitat von tassilo3001 Beitrag anzeigen
    ich habe mal bei der GEZ nachgefragt, wenn wir heiraten erkennen sie meine Befreiung an, da die momentane Gebühr aber auf den Partner läuft und die Befreiung auf mich. kann man wohl nichts machen. Wobei wenn es auf mich gelaufen wäre, hätten sie die Befreiung anerkannt, verstehen muß ich das nicht.

    Auf wen läuft denn der Mietvertrag ?
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    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Max Verstappen

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