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Thema: Nutzungsänderungsantrag ?

  1. #1
    Mod Avatar von crx
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    Nutzungsänderungsantrag ?

    Hallo,
    ich stelle es mal hier ins K&T ein, weil es nichts mit unserem Board ansich zu tun hat, hier aber User aus allen möglichen Bereichen vertreten sind.

    Es geht um einen eventuellen Nutzungsantrag in NRW

    Grundstück mit Wohnhaus und einem gemauertem Nebengebäude mit Wasser und Abwasseranschluss.

    Im unteren Teil des Nebengebäudes befindet sich eine Garage und ein Hobbyraum Grundfläche ca 35qm²
    Im Obergeschoss soll ein Wohnraum mit 1 Zimmer zur privaten Nutzung entstehen.
    Fenster ist vorhanden, es geht nur noch um Wärmedämmung und Innenausbau ansich.

    Der Wohnraum soll später ca.20qm² groß sein.


    Jetzt stellt sich die Frage ob man hier einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss ?

    Wenn ja ob dies so einfach zu sehen ist ?

    interbaufi Tipp:

    In NRW bedarf die Nutzungsänderung seit März 2007 in der Regel keiner Baugenehmigung, sondern ist beim Bauaufsichtsamt vor Durchführung der Nutzungsänderung schriftlich anzuzeigen. Wir empfehlen daher, beim Bauaufsichtsamt keinen förmlichen Bauantrag einzureichen, sondern lediglich die Anzeige der Nutzungsänderung nebst den Bauvorlagen, aus denen die Nutzungsänderung hervorgeht.
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  2. #2
    Moderator Avatar von rqs
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    AW: Nutzungsänderungsantrag ?

    Nach meiner Erfahrung wendest du dich am besten direkt ans Bauamt. Die machen ihre eigenen Gesetze, das mit der Anzeige hört sich aber sehr plausibel an. Ich gehe davon aus, das Nebengebäude ist nicht schwarz gebaut.

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu rqs für den nützlichen Beitrag:

    crx (26.02.16)

  4. #3
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    Avatar von crx
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    AW: Nutzungsänderungsantrag ?

    Nein es ist nicht schwarz gebaut
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  5. #4
    Stammuser Avatar von haie
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    AW: Nutzungsänderungsantrag ?

    Da es sich um Bestand handelt und damit die erste Etage schon vorhanden war sehe ich dort keinen Anlass für eine Nutzungsänderung.
    Außerdem sind Ver-und Entsorgungsleitungen vorhanden womit das Gebäude eigenständig genutzt werden kann. Auch wird Eigennutzung und
    keine öffentliche Vermietung betrieben. Somit werden auch Mieteinnahmen nicht Einkommensteuerpflichtig.
    Letztlich würde ich aber meinen Versicherungsvertreter über die Erstellung einer Wohnung informieren.
    Dies wäre für mich der wichtigste Faktor für den neuen Wohnraum.

    Gruß haie
    Geändert von haie (27.02.16 um 13:19 Uhr)

  6. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    AW: Nutzungsänderungsantrag ?

    Ist es Vollgeschoss und wie wurde das OG. voher genutzt ?
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


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  7. #6
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    AW: Nutzungsänderungsantrag ?

    Zitat Zitat von Duke Beitrag anzeigen
    Ist es Vollgeschoss und wie wurde das OG. voher genutzt ?
    Da musste ich erstmal googeln
    Ja es ist Vollgeschoss aufgrund der Raumhöhe usw was ich im Netz dazu finden konnte

    Wie es vorher genutzt wurde kann ich nicht genau sagen, da der Raum komplett leer war
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

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