Zunächst mal muss man unterscheiden zwischen:
Halter : auf diese Person ist das Fahrzeug zugelassen
Versicherungsnehmer: diese Person schließt (mindestens) eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug ab.
Eigentümer: In der Regel der Besitzer des Kaufvertrags und/oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
Fahrer: Der mit dem Schlüssel in der Karre sitzt und umherfährt.
Oft genug werden diese 'Rollen' von der gleichen Person eingenommen, aber es kann theoretisch auch sein, dass jede Rolle jemand anderes einnimmt.
In Deiner Frage geht es ausschließlich um den Versicherungsnehmer, das hat nichts mit Anmeldung (KFZ-Stelle) zu tun.
Es ist richtig, dass man hohe Einstiegstarife vermeiden kann, indem das Fahrzeug von z.B. Vater, Onkel, oder auch Nachbar Koschinski z.B. in einem Zweitwagentarif versichert wird.
Was allerdings die spätere Übertragung von 'erfahrenen' Schadenfreiheitsrabatten auf eine eigene Versicherung angeht, behandeln das die Versicherer total unterschiedlich. Das Gleiche gilt für Zusatzangaben, wie z.B. Alter des jüngsten Fahrers etc.
Im Zweifel würde ich immer vor Ausstellung der eVB-Nummer bei der jeweiligen Versicherung die Modalitäten nachfragen, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.