Also eigentlich ist da so, wenn der Vater, Onkel oder was auch immer einen Altvertrag noch in der Schublade hat,
kann das Fahrzeug auf Ihn( den Halter) zugelassen werden und man erhält somit die mitunter über Jahre angesparten Prozente.
Jetzt muss aber dann um den Versicherungsschutz zu behalten den jüngsten Fahrer angegeben werden.
Ansonsten kann es zu enormen Problemen bei Unfällen usw. kommen. Versicherung musss zwar Zahlen, holt sich das Geld aber von dem Halter zurück.
Durch die Angabe des jüngsten Fahrers verlangt die Versicherung bis einem Alter von 23 Jahren einen gewaltigen Zuschlag.
Ps. Als Halter ist man Natürlich auch für das Fahrzeug verantwortlich( es haften beide)