Genau, alle, die vor 1980 den Führerschein gemacht haben:
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert.
Zum Führen berechtigt ferner der Führerschein der Klasse 3 oder 4, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
__________________________
Nu zurück zum Thema