Fahrerlaubnis
Zum Führen eines Leichtkraftrades ist in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse 1b oder A1 erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Zum Führen berechtigt ferner der Führerschein der Klasse 3 oder 4, wenn er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
Durch die Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht ist der Führerschein Klasse A1 die erste Stufe eines Stufenführerscheins (Motorradführerschein), wobei jedoch weiterhin eine praktische Prüfung erforderlich ist.[1] Die in Österreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Frankreich und anderen Staaten gültige EU-Regelung, welche es Besitzern des regulären Führerscheins der Klasse B erlaubt, Krafträder bis 125 cm³ zu führen, wurde in Deutschland nicht umgesetzt.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad