Letzte Themen:

CS und Umstellung auf Glasfaser, was ändert sich? » Autor (Quelle): sekretär » Letzter Beitrag: Musicnapper Ersatz für Dreambox HD 8000 » Autor (Quelle): haie » Letzter Beitrag: haie Sony Vaio Notebook » Autor (Quelle): efe72 » Letzter Beitrag: efe72 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF
Ergebnis 1 bis 15 von 38

Thema: Das habt Ihr nun davon !!!

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #28
    Arschloch der Herzen
    Themenstarter
    Avatar von Duke
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    11.846
    Danke
    987
    Erhielt 2.067 Danke für 1.024 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0

    AW: Das habt Ihr nun davon !!!

    Klar weiß ich was du willst.
    Aber das hier ist der lahme Westen und nicht mehr der wilde Osten !

    Vieles was angeboten wird, taugt nur zu Ausstellungszwecken.

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

    (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.

    (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei
    Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    Ich hoffe nun bist du ausreichend befriedigt.


    Da fällt mir doch glatt auf das ich seit 20 Jahren die Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 missachte.
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Duke für den nützlichen Beitrag:

    Trike (23.12.15)

Ähnliche Themen

  1. Welchen VOIP-Anbieter habt Ihr ???
    Von schluchti im Forum VOIP Forum
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 09.03.11, 11:46
  2. Was habt ihr denn so zu Weihnachten gechenkt bekommen ???
    Von Ratatia im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 29.12.06, 20:40
  3. Habt Ihr alle schon Euren Wunschzettel an den Weihnachtsmann abgeschickt ?
    Von Ratatia im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 23.12.06, 16:27

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •