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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Hr.Lehmann (23.12.15), lars.berlin (26.12.15)
130 bei 100 auf Autobahnähnlicher Bundesstrasse ,ich hab das Ding sogar gesehen ,stand voll im Eisen ,bei 90 kmh der Blitz, also war die Messung schon weiter vorne.
Ich schreib denen ,das es :
"Михаи́л Ви́ктор Рома́нов
60610 г. Богородок
Ул Николая 65
Россия"
war
das schlucken die schon über 20 Jahre
Geändert von Musicnapper (22.12.15 um 21:32 Uhr)
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
crx (23.12.15)
Können doch nun länderübergreifend abkassieren.
Vielleicht ist das eine Alternative für die Zukunft deines hart verdientem Geld.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
lars.berlin (26.12.15)
Cool, wird aber richtig Teuer:-)
zu der zeit als ich noch etwas flotter unterwegs war hab ich das vordere schild abgeschraubt und bin ohne gefahren. ging solang gut bis ich anhalten musste weil die tochter meiner damaligen unbedingt auf den topf wollte. flugs kam ein bulle und ich sagte dat ding ist abgefallen weil einer die haltekeile geklaut hat und ich das blech deshalb im auto verwahren musste. kam 20 oder 30 mark und ich musste bei der zulassungsstelle antanzen. immer noch billiger als dies scheis blitzereien.
das abklappbare schild ist zwar 007 mäßig aber ich hab keinen plan ob das nun verboten ist, ist aber keine schlechte idee. die stvzo sagt ja nur das dat dingens festgemacht sein soll und gut sichtbar sein soll.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
wat solls ? ich kann dir auch noch nen picard liefern.c.picard.gif
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
du begreifst mich nich. es gibt ne ganze menge an dingen deren besitz nicht strafbar ist aber deren verwendung. und wenn ich mir so ein ding ranbastel heist das noch nich das es verboten ist solang ich es nur als blechhalter benutze. hasts gerafft ? darum keinen plan obs nu verboten iss oder nich. hätt dein stetson nich den rest des satzes verdeckt hättest du mich eher verstanden.
Klar weiß ich was du willst.
Aber das hier ist der lahme Westen und nicht mehr der wilde Osten !
Vieles was angeboten wird, taugt nur zu Ausstellungszwecken.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei
Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Ich hoffe nun bist du ausreichend befriedigt.
Da fällt mir doch glatt auf das ich seit 20 Jahren die Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 missachte.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Trike (23.12.15)
hast gewonne.
Soll doch in Zukunft eh anders laufen, sowas hat es doch glaub ich in der DDR gegeben,
Schranke A. dann kommt irgentwann Schranke B.,
die Zeit die Du gefahren hast verrät deine gefahrene Geschwindigkeit.