Woah, da haben die bei DF doch echt eine uralte Agenturmeldung ausgepackt und aufgewärmt - man merkt es, im Sommer ist Saure-Gurken-Zeit. Mit nur ganz wenig Recherche hätte man festgestellt:
1) Nicht "ein Kunde", sondern der vzbv hatte gegen Sky geklagt
2) Ist das Urteil von Ende Mai und nicht rechtskräftig
3) Geklagt wurde auf Unterlassung, diese beiden Passagen in den AGB weiter zu verwenden
4) Sky verwendet aktuell immer noch die beanstandete AGB mit diesen beien Passagen im unveränderten Wortlaut
... was dann zu der zwingenden Feststellung führt, das Sky gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt hat und dieses Urteil entsprechend keine Rechtkraft entfaltet hat und auch niemals wird (andernfalls hätte der vzbv Ordnungsmittelantrag gestellt und das mit Sicherheit auch verlauten lassen). Damit ist die ganze Nachricht einfach nur für den allerwertesten.