Lese doch einfach nochmal im nüchternen Zustand, vielleicht morgen früh deine postings der letzten Wochen zu deinem notorischen Alkoholkonsum durch.
Und da du ja so ein Linientreuer Bürger bist der nur nach Gesetz lebt, hier was extra für dich.
§ 23 StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Kannste ja mal versuchen zu verstehen wenn du morgen die Augen nach dem dicken Schädel aufbekommst.
Sorry wer 10 Bier verträgt kennt diese Symtome ja nicht mehr, mein Fehler !
Achja und bei 0,5 ‰ mit Unfall hilft dir auch kein Gesetz mehr !