Mich würde mal interessieren, wie viele sogenannte 'Schwere Straftaten' denn tatsächlich bislang mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung verhindert bzw. aufgeklärt werden konnten.
Soweit ich mich erinnere ging es sehr oft darum, Klein-Karl zu überführen, wenn er pubertärsbedingt ein paar Schwedinnen in Oberbayern runtergeladen hat.
Schwere Straftaten wurden meines Wissens meistens aufgrund von direkter Objektüberwachung aufgeklärt oder konnten verhindert werden, die Vorratsdatenspeicherung dagegen ist ein Telefonbuch für Rechteverwerter und deren Abmahn-Zombies.
Mir war schon immer unklar, wieso ein Gesetzesbrei mit dieser Schieflage - Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zum Nutzen - nicht schon längst vom Verfassungsgericht in den Papierkorb geschoben wurden.