PayPal: neuer Datenschutz erlaubt offenbar ab 1. Juli 2015 die Datenweitergabe an Jobcenter
Der Internet-Bezahldienst "PayPal" wird ab 1. Juli 2015 sowohl seine AGB als auch Datenschutzgrundsätze ändern. Der Punkt 7. Offenlegung gegenüber Dritten außer PayPal-Kunden erlaubt es PayPal dann, alle unter 6. der neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze genannten Informationen auf Anfrage an jede beliebige Behörde weiterzuleiten, bei denen, Zitat:
"wir begründet davon ausgehen können, dass es für uns angemessen ist, diese bei ihren Nachforschungen zu Betrug und anderen illegalen oder potenziell illegalen Aktivitäten ... zu unterstützen."
D.h. das PayPal jedem Jobcenter auf entsprechende Anfrage mitteilt, ob die betreffende Person ein PayPal-Konto besitzt, welche Informationen dort hinterlegt wurden und wofür das Konto benutzt wurde (rückwirkend bis zur Kontoeröffnung), inkl. aller Details zu sämtlichen gespeicherten Zahlungsvorgängen und verbundenen Konten, Kreditkarten etc.
Die gesetzlichen Einschränkungen, die beim Kontendatenabruf deutscher Banken gelten (§ 93 Abs. 8 Abgabenordung), greifen hier nicht, da man als PayPal Kunde dieser Datenweitergabe per se zustimmt. De facto wird damit das Bankengeheimnis in Deutschland komplett umgangen. Wer das verhindern will, muss sein PayPal-Konto vor dem 1. Juli schließen. (fm)
Ergänzung: In einer Mail an uns versichert das Unternehmen, nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden wie beispielsweise der Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft zu geben. "Wie in unseren Datenschutzgrundsätzen ausgeführt, geht es bei dieser Weitergabe von Informationen an Strafverfolgungsbehörden zudem ausschließlich um Fälle, in denen Nachforschungen zu Betrug und anderen illegalen oder potenzial illegalen Aktivitäten oder Untersuchungen in Bezug auf Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen zu unterstützen sind."