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Thema: Die Krake ARD

  1. #76
    Mod Avatar von crx
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    AW: Die Krake ARD

    Zitat Zitat von Alebi Beitrag anzeigen
    Also, nochmal in Kurzfassung: Einer Vollstreckung geht ein richterlicher Beschluss voraus. Das heißt: Ein Richter hat angeordnet, dass dem Gläubiger das Recht zusteht, zu Pfänden oder andere Zwangsmaßnahmen ergreifen zu lassen um, berechtigte Forderungen (vollstreckbarer Titel) einzutreiben.

    So, zuallererst muss diese Vollstreckungsurkunde ganz strenge formale Normen einhalten. Diese Normen werden grundsätzlich verweigert. Der einfachste: die Unterschrift des Richters, die zwingend notwendig ist, fehlt IMMER! Also alles schon hinfällig.

    Oder: Der genannte Gläubiger wird mit "Beitragsservice" angegeben. Ist er aber nicht. Denn, wenn überhaupt ist ARD ZDF Deutschlandradio der Gläubiger. Auch wird wieder kein Name genannt. Also wieder ungültig.

    Das könnte ich jetzt fortführen. Anyway....

    Die Vollstreckung erhält nur aufschiebende Wirkung, wenn ich mich mit dem "Bediensten", kein Beamter, auf Ratenzahlung einige. Hab ich aber nicht. Ich habe dem Vollstrecker seine Funktion und seinen Status erklärt, und Überraschung, der wusste es bereits. Er hat von sich (leise und verstohlen) aus gesagt, ich hätte recht (was ja klar war ;)), und er gibt das seinem Chef (nicht Vorgesetzen) zur Rückgabe. Ausdrücklich habe ich nochmal darauf hingewiesen, wenn die Rechtslage geklärt ist zahle ich selbstverständlich. Der Vollstrecker gib mir ein Thumbs up, nicht etwa verächtlich, und war nach 2 Minuten wieder weg. Wenn er gewollt hätte könnte er mit Polizei und Pomp und Tätärä zwangsvollstrecken. Der wusste aber, was als Konsequenz seiner Privathaftung dann passieren würde.

    Und der Beitragsservice kann gar nichts, das ist nur eine Briefkastenfirma für den ARD ZDF Deutschlandfunk. ARD ZDF Deutschlandfunk, als sogenannter Gläubiger, wissen, dass sie gar nichts können und schicken deshalb den Beitragsservice , als Eintreiber, vor, der dann gar nichts mehr darf. Aber alles ist eh egal, da nie eine Unterschrift auftaucht. Lest Urteil Potsdam dazu.

    So, jetzt hab ich auch keinen Bock mehr darauf, denn wer sich nicht helfen lassen will, lässt sich halt weiter in die Taschen greifen. Sind ja nur 18 Euro (plus die Kosten für die Werbung ) im Monat.

    Edit: Eins noch: Dieses ganze perfide System beruht nur auf Angst machen und Einschüchterung, Lügen und Verdrehungen. Mehr haben die nicht.

    Schreibfehler könnt ihr diesmal behalten.
    Na dann bin ich mal gespannt was dich deine Besserwisserei am Ende komplett kostet
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  2. #77
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    AW: Die Krake ARD

    Nichts. Ihr wollt es nicht prüfen, ergo auch nicht begreifen. Alles leicht nachprüfbar.

  3. #78
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    Avatar von Humie
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    AW: Die Krake ARD

    Zitat Zitat von vossi68 Beitrag anzeigen
    Das sich der gesunde Menschenverstand immer durchsetzt kann man gerade heute in der Schweiz sehen.
    Dort wurde durch eine Volksabstimmung das Rundfunkgebührensystem von einer gerätebezogenen Abgabe auf eine Haushaltsabgabe (wie in Deutschland) umgestellt:

    http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...utschland.html
    Das ist ja auch nicht schwer, wenn auch mit 50,1:49,9% äusserst knapp dafür gestimmt wurde. Es wird wohl kaum jemand dagegen stimmen wenn man 60 franken im jahr sparen kann.
    Das hat recht wenig mit gesundem menschenverstand zu tun, hier geht es mehr darum ein paar franken zu sparen.
    Man kann sich halt alles schön reden.

    http://www.handelszeitung.ch/politik...ch-sind-793508
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  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu Humie für den nützlichen Beitrag:

    Musicnapper (15.06.15)

  5. #79
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    AW: Die Krake ARD

    Du redest immer von 60 cent oder hier 18 rappen pro tag. Niemand zahlt diese gebühr pro tag. Man zahlt in den meisten fällen monatlich oder bei uns vieteljährlich.
    Dann sind das mal eben 53,70€ die gezahlt werden müssen und nicht 60 cent. Natürlich kommt am ende die gleiche summe raus, du müsstes also genauso sagen läppische 50,70€. Mag für dich und alle befürworter ein läppischer und sehr gern gegebener betrag sein.
    Für mich und viele andere ist es ein sehr ärgerlicher läppischer betrag. Und für viele andere wird aus diesem läppischen betrag viel geld.
    Und ob leztere auf diesen läppischen betrag wahrlich verzichten können kannst du so wie ich wahrlich nicht beurteilen.
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  6. #80
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    AW: Die Krake ARD

    ..es gibt hier sogar Leute ,die einen Teil Ihrer wertvollen Lebenszeit mit Arbeit versauen ,nur um diesen läppischen Betrag zu erarbeiten, um dann zusehen zu dürfen ,wie er mit vollen Händen zum Fernster heraus ( oder Besser in die Taschen fetter Intendanten ) geblasen wird ,da ist Kritik verständlich.

  7. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Musicnapper für den nützlichen Beitrag:

    Alebi (15.06.15), crx (16.06.15), Humie (16.06.15), Iver (16.06.15)

  8. #81
    Mod Avatar von crx
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    AW: Die Krake ARD

    Zitat Zitat von Alebi Beitrag anzeigen
    Nichts. Ihr wollt es nicht prüfen, ergo auch nicht begreifen. Alles leicht nachprüfbar.
    Glaub mir, dass haben wir schon mehr als einmal hier geprüft
    Das funktioniert nur wenn man Inhaber eines Reichsausweises ist, den hast du doch oder ?
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  9. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu crx für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (16.06.15), wacheia (16.06.15)

  10. #82
    Mod Avatar von crx
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    AW: Die Krake ARD

    Zitat Zitat von Alebi Beitrag anzeigen
    Nichts. Ihr wollt es nicht prüfen, ergo auch nicht begreifen. Alles leicht nachprüfbar.
    Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben, und meinen, nun sei alles gut. Tatsache ist aber, dass nach Ablauf der Fristen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ 2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel – und der verjährt erst nach 30 Jahren!

    Viiieeeel Spaß ihr ganzen Schlaumeier
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  11. #83
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    AW: Die Krake ARD

    Zitat Zitat von crx Beitrag anzeigen
    Das funktioniert nur wenn man Inhaber eines Reichsausweises ist, den hast du doch oder ?
    Na klar ein Reichsausweis ist doch Pflicht ! Copyright by crx!!!

    Da geht also ein crx hin und ändert anderer Leute Beiträge. Soso. Und dankt sich auch noch selbst.

    Was hat das mit Reichsausweis zu tun? Es bleibt also dabei: Dummschwätzer.

    Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich raus halten.
    Geändert von Alebi (17.06.15 um 10:10 Uhr)

  12. Folgender Benutzer sagt Danke zu Alebi für den nützlichen Beitrag:

    crx (16.06.15)

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