es wird wohl auch nicht das letzte Gericht sein, welches die Zwangsgebührenabgabe als Rechtlich unbedenklich einstuft, was durchaus bedenklich stimmen könnte.
es wird wohl auch nicht das letzte Gericht sein, welches die Zwangsgebührenabgabe als Rechtlich unbedenklich einstuft, was durchaus bedenklich stimmen könnte.