Da muss man wirklich Leser schützen, die Gefahr laufen, solchen juritsichen Unfug zu glauben und am Ende den Schaden zu tragen haben.

Die zitierte Definition einer Gemeinschaftseinrichtung ist die aus dem Infektionsschutzgesetz.

Nicht ohne Grund steht dort auch, "Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind ..." .

Das ist die Definition, die erforderlich ist, um zu regeln, was eine Gemeisnchaftseinrichtung ist, die die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden hat.

Was hat denn diese Begriffsdefinition, die ausschließlich auf ein Gesetz verweist ("im Sinne dieses Gesetzes"), mit Rundfunkgebühren zu tun? Oder sind die auch im Infektionsschutzgesetz geregelt?

Es reicht nicht aus, ein Gesetz lesen zu können. Man muss es auch verstehen. LOL