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Thema: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

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  1. #20
    SMember Avatar von Hawak
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    AW: Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

    Leider ist es eben so, dass Diskussionen pro/contra ÖR und - ja, darf man so nennen - Zwangsabgabe zur Finanzierung der ÖR einfach nicht vernünftig geführt werden.

    Meines Erachtens sollte man in diesem Thema nicht nur 100% dafür oder 100% dagegen argumentieren.

    Ich habe nichts gegen jemanden, der gerne die Gebühren zahlt und sich auf den Musikantenstadel freut, genauso wenig würde ich jemanden verurteilen, dem die Abgabe zu hoch oder das Programm zu mies ist.

    An der grundsätzlichen Notwendigkeit eines ÖR würde ich jedoch festhalten. Man kann sicherlich kritisieren, dass die behördenartigen Institutionen wie ARD/ZDF/DW zuviel Geld verpulvern und viel zu viel Präsenz durch Spartenkanäle, Internet, DVB-T etc. aufgebaut haben.

    Über all das mag man mit Erkenntnissen, Fakten und Meinungen diskutieren, sofern wenigstens ein Minimum an verifizierbarem Inhalt zum Besten gegeben wird.

    Leider ist das im Fall derjenigen Beitragsgegner, die die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland mit tatsächlich haarsträubenden Argumenten in Frage stellen und damit z.B. das Grundgesetz als nicht gültig ansehen, nicht der Fall.

    Jede Art von vernünftiger Diskussion ist bei einer solchen Ausgangslage ausgeschlossen.

  2. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Hawak für den nützlichen Beitrag:

    wacheia (25.03.15)

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