Einen zu langsamen Anschluss muss man nicht hinnehmen. Es besteht ein Recht auf außerordentliche Kündiung.
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08
Entscheidungstext
Zeitungsartikel zum Urteil
Einen zu langsamen Anschluss muss man nicht hinnehmen. Es besteht ein Recht auf außerordentliche Kündiung.
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08
Entscheidungstext
Zeitungsartikel zum Urteil
Phlygt (12.03.15)
Der Mist ist ja, das dieser Vertrag der beste Vertrag ist. Bei welchem Anbieter bekomme ich noch 4 SIM Karten die ins Festnetz und untereinander kostenlos sind!?
Würde ja den Anbieter wechseln, aber dann zahle ich deutlich mehr.....
24,90 Euro für Festnetz Flat/ DSL 6000 (4000 lach)/+ 4 SIM Karten ins Festnetz Flat und untereinander Flat
Tja, geiz ist gei....