Einen zu langsamen Anschluss muss man nicht hinnehmen. Es besteht ein Recht auf außerordentliche Kündiung.
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08
Entscheidungstext
Zeitungsartikel zum Urteil
Einen zu langsamen Anschluss muss man nicht hinnehmen. Es besteht ein Recht auf außerordentliche Kündiung.
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08
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Phlygt (12.03.15)