Der Routerzwang für Internetsnschlüsse soll nach dem Willen der
Bundesregierung schnellstmöglich abgeschafft werden. Einen
entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeswirtschaftsministerium nun
vorgelegt.
Viele Internetnutzer kennen das Problem: Ihr Anbieter schreibt ihnen
vor, welchen Router sie an die Netzdose im Haus anzuschließen haben.
Dabei hält der freie Markt eine Vielzahl von verschiedenen
Internetroutern für alle Kundenbedürfnisse bereit. Damit die Kunden hier
in Zukunft zum Gerät ihrer Wahl greifen können, soll der Routerzwang,
den einige Internetprovider pflegen, nun per Gesetz abgeschafft werden.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das
Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch vorgestellt. Dieser sieht vor,
den Netzabschlusspunkt, also den Punkt, bis zu dem der Anbieter über die
Infrastruktur bestimmen kann, neu zu definieren. Ein Router im Haus
soll demnach in Zukunft nicht mehr als teil des Netzes selbst gelten,
sondern als Hardware zum Empfangen und Senden von Daten. Somit hätte der
Nutzer selbst die Möglichkeit, zu entscheiden, welchen Router er an
sein Netz anschließen möchte.
Die Netzbetreiber dürfen dem Nutzer nach dem neuen Gesetzesentwurf
den Anschluss von Routern nicht mehr verweigern, sofern diese die
grundlegenden Anforderungen nach Paragraf 3 des Gesetz über Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) erfüllen.
Trotzdem sollen DSL- und Kabelnetzbetreiber dem Kunden allerdings
auch weiterhin Router zur Verwendung anbieten dürfen. Im Entwurf heißt
es dazu: "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen
überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend
vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung
der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in
Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur
Verfügung zu stellen."
Ob das Gesetz tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird, ist
allerdings noch nicht klar. Zunächst soll der Entwurf mit Ländern,
Verbänden und Unternehmen diskutiert werden.
Qualle: DF