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Thema: Beendet das AG Koblenz die Ära der Massenabmahnungen?

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    Beendet das AG Koblenz die Ära der Massenabmahnungen?

    Aus einem anderen Board.


    Der Direktor vom AG Koblenz Karl-Hans Fischer ist mit seinem Hinweisbeschluss (Az.: 411 C 250/14) einen völlig neuen Weg gegangen.
    Demnach war die Auskunftserteilung an die abmahnende Kanzlei Rasch durch die Deutsche Telekom in vielen Fällen rechtswidrig.
    Die Beweise sind nicht mehr verwertbar. Geht damit die Ära der Massenabmahnungen zu Ende?

    Teilt die Telekom der Kanzlei mit, dass dies nicht ihr Kunde ist, muss das Auskunftsersuchen der Reseller selbst beantworten. Das heißt, die Telekom antwortet auf die Anfrage mit dem Verweis auf einen fremden Internet-Anbieter. Dann müsste die Kanzlei (hier: Kanzlei Rasch) innerhalb von sieben Tagen das gleiche Ersuchen an den Reseller stellen. Wenn die sieben Tage verstrichen sind, muss aber kein Internet-Anbieter mehr auf diese Anfragen reagieren. Dann wäre die Frist für die abmahnende Kanzlei und den Rechteinhaber abgelaufen. Es darf bezweifelt werden, dass beides innerhalb von sieben Tagen gelingt. Würde Waldorf Frommer dennoch direkt bei der Telekom anfragen, wäre dies bei Reseller-Kunden ein Verstoß gegen den Datenschutz – in dem Fall dürften die Beweise vor Gericht nicht vorgebracht werden.

    Das AG Koblenz geht davon aus, dass der größte Teil der Internetanschlüsse von Resellern bereitgestellt werden. Von daher wäre bei der Mehrheit der Kunden keine Abmahnung mehr möglich. Das gilt natürlich nur, sollten sich weitere Gerichte dieser Meinung anschließen.

    Quelle:
    https://tarnkappe.info/beendet-das-a...enabmahnungen/
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