Unter den gegebenen Umständen ist an einigen Punkten nichts auszusetzen:
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern hat Bayern ein eigenes Gesetz, welches z.B. den Freigang regelt.
Maßgebliche Punkte hierbei sind u.a. ein Arbeitsvertrag, eine positive Sozialprognose, keine Fluchtgefahr.
All dies ist im Falle Hoeneß gegeben.
Übrigens: Bevor nächstes Jahr das große Gejaule losgeht: Es ist nicht ausgeschlossen, dass er bereits nach Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe auf freien Fuß gelangt. Grundlage hierfür ist § 57 StGB
Und ganz ehrlich: Wie viele Politiker sind erst gar nicht in Haft gelangt, weil ihre Immunität eine Anklage und Verurteilung verhindert hat, der Richter milde gestimmt war, der Anwalt ein Genie war oder der Anklage vorsichtshalber eine Versetzung auf eine höhere Postion vorausging.
Wenn man von einer Extrawurst spricht, sind meines Erachtens drei andere Punkte anzusprechen:
- Das schnelle Urteil, bevor noch höhere Hinterziehungsbeträge veröffentlicht werden konnten, die zu einer noch höheren Haftstrafe geführt hätten
- Die medizinische Behandlung in einer Privatklinik
Die Behandlungskosten übernimmt der Steuerzahler, eine private Begleichung der Kosten ist nicht vorgesehen
-Die beinahe dauerhafte Unterbringung auf der Krankenstation
Krankenstation ist sicherlich angenehmer als Zelle.
Im Ganzen betrachtet haben seine guten Kontakte Herrn H. sicherlich nicht geschadet.
Gruß
Bobby