Gebrauchte Software darf verkauft werden, auch einzeln - das urteilten jetzt die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat gegen Firmen wie Adobe entschieden, die ihre Lizenzprofite davon schwimmen sehen - und für Firmen wie Usedsoft, deren ganzes Geschäftsmodell darauf basiert, gebrauchte Software neu zu verkaufen.
Damit sind vorerst die rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hatte das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.
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Irgendwie bezweifle ich dennoch, dass jemals soviel Software legal ausgegeben wurde, wie sich auf dem Händler-Markt befindet.
Gruß
Bobby