Beitragserstattung
Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Erstattung von Beiträgen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden nur auf Antrag erstattet.
Bitte beachten Sie: Durch die Erstattung von Beiträgen wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst und die Ansprüche erlöschen. Es verfallen auch alle Gutschriften auf dem Versicherungskonto, für die man keine Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder schulischen Ausbildung.