In München gab es ja mit Dominik Brunner einen gleichartigen Fall.
Bei beiden Tätern (zum Tatzeitpunkt 18 und 19) lautete die Anklage direkt: Gemeinschaftlicher Mord.
Die anschließende Verhandlung ergab Jugendstrafen, einer der beiden Täter hat gerade mal 4 Jahre abgesessen.
Ich gebe wacheia vollkommen recht: Aug` um Auge, Zahn um Zahn bringt keine Gesellschaft weiter.
Allerdings frage ich mich, warum ein 18-Jähriger in allen Belangen des täglichen Lebens als voll verantwortlicher Erwachsener gilt, wenn er aber z.B. einen Mord begeht, milderndes Jugendstrafrecht angewendet wird. Hier wäre meines Erachtens ein Ansatzpunkt für eine sinnvolle und den Opfern gerecht werdende Gesetzesänderung gegeben....auch für die Hinterbliebenen von Tucgce.
Gruß
Bobby