Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Die Wut über die vermutlich milde Strafe kann ich nachvollziehen und verspüre sie auch.

Der Staatsanwalt kann dafür allerdings gar nichts.

Du selbst schreibst ja, dass der Tod - ohne nachzudenken - billigend in Kauf genommen wurde. Das ist dann nach dem Gesetz kein Mord.

Eine Staatsanwaltschaft, die in einem solchen Fall auf Mord plädiert, würde juristsich so daneben liegen, dass man sie nicht ernst nehmen könnte.

Verstehe mich nicht falsch: Auch ich verurteile dies tat zutiefst, aber ein Staatsanwalt hat nach den Gesetzen, die er selbst nicht gemacht hat, zu handeln. Emotionen oder gar Wut und Rachegefühle sind da fehl am Platz.
Nein, ich verstehe Dich nicht falsch Wacheia. Es ist eben nur vorauszusehen dass der Schläger, der nicht als Intensivtäter gilt... Obwohl er vorher schon für einen Kieferbruch sorgte und durch Dibstähle sowie Raub auffiel, zu allem Überfluss als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht angeklagt wird und im allergünstigsten Fall noch mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könnte.

Bei aller Sachlichkeit ist es verständlich wenn bei solchem Szenario hier und dort Emotionen und Phantasien mit einem durchgehen...

Eine viel zu milde Strafe hat keinerlei abschreckende Wirkung auf Nachahmer und sonstige Trittbrettfahrer, sie ermutigt vielmehr mangels hartem durchgreifen es diesem Schmierlappen gleich zu tun. Das macht eben extrem wütend weil für die Familie der Toten ist eben dies der oft zitierte Schlag in die F*esse :(