Maßeinheiten-Basics:
Kilo ist kein Gewicht und logaritmierte Pegel werden - was immer sich Receiversteller für ihre Signalstärken-Anzeige einfallen lassen - weder in dB noch in Prozent, sondern ausschließlich in dB(µV) oder Schreibweise dBµV angegeben.
Bei 200 m Entfernung wurde hoffentlich ein Erdkabel mit zwei Glasfasern (siehe Folie Nr. 11) verwendet? Entgegen Marketingaussagen von INVACOM und diversen OEM-Vertreibern gibt es für Antennen mit LWL-LNB keinerlei Befreiung von der Antennenerdung oder dem Potenzialausgleich.
Ob ein Koaxkabel als Signalzuführung oder nur zur Stromversorgung genutzt wird, ist blitzschutztechnisch belanglos. Die Schirme aller aus LPZ 0A ins Gebäude eingeführten Versorgungsleitungen sind möglichst unmittelbar hinter der Gebäudehülle in den Potenzialausgleich einzubeziehen. Da man die Armierung der grauen LWL nicht normkonform in den PA einbeziehen kann, werden in der kommenden IEC 60728-11 in Figure 8 (Folie 10) ausdrücklich metallfreie LWL verlangt. Sollen an diesem Objekt metallarmierte LWL im Erdreich verlegt und die Koaxleitungen der LNB-Stromversorgung sowie die Teilnehmerleitungen nach den Abschlusseinheiten nicht in den PA einbezogen sein, wäre die Ausführung grob fach- und normwidrig.
Von einem gewerblicher Antennenbauer mit Antennenmessgerät sollte man erwarten dürfen, dass er sich an den kalibrierten Pegelanzeigen in dBµV bzw. dB(µV) und nicht den Phantasieanzeigen der Receiver orientiert!