Zitat von
Hawak
Dem gemeinen User etwas nachzuweisen wird meines Erachtens ausgesprochen schwierig.
Dazu müsste alleine auf Grund der Tatsache, dass man eine User-ID auf boerse hat und sich irgendwie aufgrund einer vorliegenden IP-Adresse der arme User als Anschlußinhaber entpuppt, eine Hausdurchsuchung angeordnet werden, in dessen Verlauf dann Raubkopien auf den Gerätschaften sichergestellt werden.
Ich traue der GVU und deren geschniegelten Juristen ja einiges zu, aber eine Hausdurchsuchung alleine aufgrund der Existenz eines Benutzerkontos bei boerse anordnen zu lassen, kann ich mir wirklich nicht vorstellen - das würde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in die ewigen Jagdgründe schicken.